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Änderungen des Konzernabschlusses durch das EU-GesRÄG
Ein Überblick über die geplanten Änderungen im Rahmen des Konzernabschlusses
Das EWR-Abkommen und der Beitritt zur Europäischen Union verlangen auch die Übernahme von EU-Richtlinien im Bereich der Rechnungslegung. Neben der umfangreichen Anpassung durch das Rechnungslegungsgesetz 1990 soll durch den Entwurf zum EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz (EU-GesRÄG) – welcher nunmehr bereits im Ministerrat beschlossen wurde und in der 9. Kalenderwoche dem Nationalrat vorgelegt werden soll – eine vollständige Anpassung an die EU-Richtlinien erfolgen. Im Bereich des Konzernabschlusses betrifft dies vor allem Bestimmungen zum Konsolidierungskreis, zur größenabhängigen Aufstellungsbefreiung, zu einem verpflichtenden Zwischenabschluß von einbezogenen verbundenen Unternehmen, zur Steuerabgrenzung, zu den Anhangsangaben und zur Offenlegung.
1. Notwendigkeit zur Anpassung im Bereich der Konzernrechnungslegung
Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des EWR-Abkommens ist Österreich verpflichtet, EU-Richtlinien, die als Anhänge dem EWR-Abkommen beigefügt sind, in sein nationales Recht zu übernehmen. Somit wäre auch Österreich verpflichtet gewesen, spätestens mit auch die vierte (Bilanzrichtlinie), siebente (Konzernrichtlinie) und die achte (Bilanzprüferrichtlinie) Richtlin...