Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke durch pauschalierte Landwirte
Ab der Geltung des Umsatzsteuergesetzes 1994, somit seit , ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gemäß § 6 Abs. 1 16. UStG 1994 mit gewissen Ausnahmen von der Umsatzsteuer (unecht) befreit. Für Ausgaben im Zusammenhang mit solchen unecht befreiten Umsätzen steht ein Vorsteuerabzug nicht zu. Unter diese sachliche Befreiung fällt zweifelsfrei auch die Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken unabhängig davon, wer Verpächter dieser Grundstücke ist.
Falls diese Befreiung und die daraus resultierenden Effekte aus welchem Grunde immer von den Vertragsparteien nicht gewollt sind, eröffnet § 6 Abs. 2 UStG 1994 die Möglichkeit einer Einbeziehung in die Umsatzsteuerpflicht. In welcher Form diese Option ausgeübt werden muß, ist im Gesetz nicht gesondert geregelt ("Der Unternehmer kann einen Umsatz, der ... steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln").
Im Unterschied zu anderen Optionsmöglichkeiten des Umsatzsteuergesetzes gibt es für diese Option auch keine bestimmten Bindungsfristen, nach deren Ablauf erst wieder eine Rückkehr zur Steuerbefreiung erlaubt ist. Die Option braucht auch nicht für alle Grundstücke in gleicher Weise erfolgen. Die Option ist in jedem Fall möglich, so auch bei der Vermie...