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Familienbeihilfe: Anspruch
• Die stationäre Krankenbehandlung eines Kindes in einem Krankenhaus ändert nichts an der Unterhaltspflicht der Eltern; es besteht deshalb der Anspruch auf
Familienbeihilfe – (§ 5 Abs. 5 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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