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SWK 22, 1. August 1996, Seite R 66

Verfahren: Beweismittel

Die Abgabenbehörde kann auch außerhalb eines Abgabenverfahrens gewonnene

Beweismittel heranziehen und verwerten – (§ 129 Krnt. LAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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