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Nachsicht bei Steuerberater
Nachsicht bei Steuerberater (§ 236 BAO)
Kommt ein Steuerberater jahrelang seinen abgabenrechtlichen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, dann ist auch bei Abgabenschulden von 3,6 Mio. S und Bankschulden von 5,3 Mio. S keine Nachsicht zu gewähren. Denn eine jahrelange Verletzung der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Finanzamt ist geeignet, die Verweigerung der Nachsicht zu rechtfertigen. ()