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Schätzung bei ungeklärten Einlagen
Schätzung bei ungeklärten Einlagen (§ 184 BAO)
Tätigt ein 1981 aus Rumänien ausgewanderter Unternehmer Einlagen und behauptet er, daß diese aus seinem ihm wieder zurückerstatteten Vermögen aus Rumänien stammen, dann hat die Behörde die Herkunft der Mittel zu überprüfen; eine sofortige Zuschätzung ist rechtswidrig. ()