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Gütergemeinschaft und Schenkung
Gütergemeinschaft und Schenkung (§ 23 Z 2 EStG)
Die Vereinbarung einer Gütergemeinschaft allein bewirkt noch kein Gesellschaftsverhältnis. Auch aus einer bloßen Schenkung von Vermögen an Kinder kann weder schlüssig abgeleitet werden, daß diese – wie dies wesentliches Merkmal einer Mitunternehmerschaft ist – Unternehmerinitiative entfalten und ein Unternehmerrisiko übernehmen wollen, noch unter welchen Bedingungen (Beteiligung am Gewinn und Verlust, stillen Reserven, Firmenwert, Haftung für Gesellschaftsschulden etc.) dies geschehen soll. ()