zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 22, 1. August 1996, Seite E 23

Veruntreuung durch Vereinsobmann

Veruntreuung durch Vereinsobmann (§ 22 Z 2 EStG)

Durch den Obmann veruntreute Beträge sind als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu behandeln. (RME 42 in ÖStZ 1996, 303)

Daten werden geladen...