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SWK 32, 10. November 1996, Seite T 316

Sinnhaftigkeit einer VfGH-Beschwerde gegen den Vorauszahlungsbescheid

Mag. Dr. Thomas Keppert

Aus dem Berufsstand wurde teilweise eingewendet, daß die Rechtsmittelführung gegen die Vorauszahlungsbescheide 1996 zu einem Pyrrhussieg werden könnte. Denn der VwGH (, 92/15/0066) judizierte bereits in einem Fall, daß dem Beschwerdeführer die sogenannte Ergreiferprämie der Anlaßfallwirkung dann nicht zukommen kann, wenn lediglich der rechtlich vom Jahressteuerbescheid zu unterscheidende Vorauszahlungsbescheid für dasselbe Jahr Gegenstand des Normprüfungsverfahrens vor dem VfGH war. Dies könnte - auf den konkreten Fall übertragen - bedeuten, daß gerade im Fall des Obsiegens beim VfGH im gegenständlichen Körperschaftsteuervorauszahlungsverfahren die - unter Setzung einer Frist - aufgehobene Norm im nachfolgenden Jahreskörperschaftsteuerverfahren 1996 auch bei allen Anlaßfällen - sogar noch „immunisiert" - neuerlich zur Anwendung kommt. Diese Bedenken konnten allerdings durch die Entscheidung des , etwas gemildert werden. Denn in dieser Entscheidung führte der VwGH aus, daß die Bestimmung des § 24 Abs. 4 KStG einen Steuertatbestand sui generis darstellt, wenn die entrichtete Mindestkörperschaftsteuer mangels Entstehens einer tatsächlichen Körperschaftsteuerbelastung ...

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