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Berechnung des Steuerschadens beim Beitritt zu einem Bauherrenmodell
Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Steuerschaden bei Bauherrenmodellen wegen mangelhafter Beratung
Der deutsche Bundesgerichtshofhat in einer aktuellen Entscheidung zur Berechnung des beim Beitritt zu einem Bauherrenmodell wegen mangelhafter Beratung entstandenen Steuerschadens Stellung genommen. Im Hinblick auf die vergleichbare Situation im österreichischen Steuer- und Zivilrecht verdient diese Entscheidung auch in Österreich Beachtung.
1. Sachverhalt
Die beklagten Steuerberater waren Rechtsnachfolger einer Steuerberatungs-GmbH, mit der die Kläger im Zusammenhang mit einem Bauherrenmodell über die Errichtung von Ferienwohnungen an der Nordsee einen Steuerberatungsvertrag geschlossen hatten. Die Steuerberatungs-GmbH hatte für die Kläger die Steuererklärungen verfaßt und dabei die bei Bauherrenmodellen üblichen Werbungskosten – Treuhandgebühr, technische Baubetreuung, wirtschaftliche Baubetreuung, Vermittlung der Zwischen- und Endfinanzierung, Bürgschaft, Zinsgarantie, Steuerberatung, Treuhand- und Kontrolltätigkeit, Fertigstellungsgarantie, Anbietungsgarantie, Versicherungsvermittlung – in einer Gesamthöhe von knapp 97.000 DM angesetzt. Nach Durchführung einer Betriebsprüfung wurden davon lediglich 11.600 DM anerkannt, da die Beträge ununterscheidbar an die berechtigten Unternehm...