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Einmalprämie für Rentenversicherung
• Die
Einmalprämie für eine Rentenversicherung kann nicht auf zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn die Rentenzahlungen unmittelbar nach Vertragsabschluß beginnen – (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1972), (Abweisung)
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