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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite R 51

Einmalprämie für Rentenversicherung

Die

Einmalprämie für eine Rentenversicherung kann nicht auf zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn die Rentenzahlungen unmittelbar nach Vertragsabschluß beginnen – (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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