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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite R 50

Zukunftssicherung von Arbeitnehmern

Die nur organisatorisch tätigen Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft bilden eine Gruppe, deren Mitglieder Leistungen des Arbeitgebers zur

Zukunftssicherung bis 4000 S jährlich steuerfrei bekommen können – (§ 3 Abs. 1 Z 15 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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