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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite R 50
Gendameriebeamter: Reisekosten
• Ein Gendarmeriebeamter, der ständig Patrouillenfahrten auf der
Autobahn durchführt, kann deshalb nicht Reisekosten als Werbungskosten absetzen – (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988), (Abweisung)
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