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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite R 50
Verfahren: Wiederaufnahme
• Ein erst nach Abschluß des Verfahrens entstandenes Beweismittel kann nicht der Anlaß für die
Wiederaufnahme des Verfahrens sein – (§ 303 Abs. 1 lit. b BAO), (Abweisung)
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