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Bereicherung durch Dienstnehmer
• Wenn ein Dienstnehmer die ihm durch das Dienstverhältnis gebotene Gelegenheit nützt, um sich widerrechtlich zu bereichern, sind
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern – (§ 25 EStG 1988)
Der Beschwerdeführer nahm als Filialleiter einer Bank wissentlich eine große Anzahl gestohlener, falscher oder durch sonstige strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen erlangter Travellerschecks zur Einlösung entgegen, wobei er einen Betrag von 6.744.290 S tatsächlich ausbezahlt und sich im Einvernehmen mit den Mittätern dafür eine 10%ige "Provision" von 674.429 S verrechnete und einbehielt. Einen Teil des Geldes zahlte der Beschwerdeführer auf das Konto eines Komplizen ein, um damit diesem durch unerlaubte Geldbehebungen von fremden Sparbüchern verschaffte Überziehungskredite von rund 1,7 Mio. S abzudecken. Er wurde wegen des Verbrechens der – teils vollendeten, teils versuchten – Untreue (§ 153 Abs. 1 und 2 zweiter Fall und § 15 StGB) sowie des Vergehens der Urkundenfälschung (§ 223 Abs. 2 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zur Zahlung von 2 Mio. S Schadenersatz an die privatbeteiligte Bank zur ungeteilten Hand mit den Mitangeklagten verurteilt. Schon zuvor waren mit Beschluß des Strafgerichtes vom