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SWK 17, 10. Juni 1996, Seite R 47
Getränkesteuer: "Begrüßungscoktail"
• Der in einem Hotel an die ankommenden Pensionsgäste ohne Verrechnung abgegebene "Begrüßungscocktail" ist getränkesteuerpflichtig – (§ 2 Abs. 1 Tiroler Getränke- und Speiseeissteuergesetz), (Abweisung)
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