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ÖBA 2, Februar 2020, Seite 88

EBA: Aktionsplan zu nachhaltiger Finanzierung

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am einen Aktionsplan zu nachhaltiger Finanzierung veröffentlicht. Der Aktionsplan erläutert Tätigkeiten der EBA im Zusammenhang mit ESG-Faktoren und ESG-Risiken (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Zudem vermittelt der AktionsplanS. 89 den stufenweisen Ansatz und das zeitliche Vorhaben zu Rechtsakten, zu denen die EBA mandatiert wurde und legt den Schwerpunkt auf Bereiche, in denen die Institute ermutigt werden, Maßnahmen zu ergreifen, noch bevor der Rechtsrahmen formell aktualisiert wird.

Die Mandate für die Tätigkeiten der EBA im Zusammenhang mit ESG-Faktoren und ESG-Risiken finden sich in der EBA-Verordnung, der CRR2 bzw. CRD5, der neuen Wertpapierfirmenverordnung (Investment Firm Regulation, IFR) und Wertpapierfirmenrichtlinie (Investment Firm Directive, IFD) sowie im Aktionsplan der Europäischen Kommission zu ESG-Faktoren und ESG-Risiken, der Anfang 2018 veröffentlicht wurde. Die CRR2 bzw. CRD5 mandatiert die EBA zu folgenden Themenbereichen:

  • Bewertung einer möglichen Einbeziehung von ESG-Risiken in den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) der zuständigen Behö...

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