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VfGH: Gemeindezweckverbände
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Gemeinde(zweck)verbände(hier: Abfallwirtschaftsverbände, LGBl. (für Steiermark) Nr. 5/1991 - (§ 3 Abs. 2 F-VG, Art. 116 a B-VG)
§ 3 Abs. 2 F-VG ist nicht dahin zu verstehen, daß er bestimmte Gemeindeverbände von einer Bedarfsumlegung ausschließen will; die Verfassungsvorschrift ermächtigte vielmehr den Landesgesetzgeber, die Bedarfsumlegung für die seinerzeit in ihrer rechtlichen Existenz umstrittenen Bezirksfürsorgeverbände zu regeln. Nur für die seinerzeit verfassungsrechtlich nicht eindeutig einzuordnenden Bezirksfürsorgeverbände bedurfte es jedoch dieser besonderen finanzverfassungsrechtlichen Grundlage. Für Gemeinde(zweck)verbände nach Art. 116 a B-VG ist damit keine (finanz)verfassungsrechtliche Festlegung erfolgt.
(Abweisung eines Gesetzesprüfungsantrages des VwGH auf Aufhebung verschiedener Bestimmungen des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1990)
( u. a.)