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GrESt: Bemessung
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Wenn der Käufer einer Liegenschaft in eine vorhandene Baubewilligung eintritt und von vornherein ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück erwerben wollte, ist dieGrunderwerbsteuer vom Kaufpreis des Grundstückes und vom Werklohn für den Hausbau zu entrichten - (§ 5 GrEStG 1987), (Abweisung)
(2 VwGH-Erk. , 93/16/0052, 0053; 93/16/0054, 0055)