Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Personal einer diplomatischen Mission: Besteuerung
•
Ein Mitglied des Verwaltungs- und technischen Personals einer diplomatischen Mission kann die Befreiung von Personalsteuern nicht beanspruchen, wenn es schon vor der Funktionsübernahme längere Zeit in Österreich ansässig war - (Art. 37 Abs. 2 Wr. Übereinkommen über diplomatische Beziehungen), (Abweisung)
()