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SWK 28, 1. Oktober 1996, Seite R 88

Personal einer diplomatischen Mission: Besteuerung

Ein Mitglied des Verwaltungs- und technischen Personals einer diplomatischen Mission kann die Befreiung von Personalsteuern nicht beanspruchen, wenn es schon vor der Funktionsübernahme längere Zeit in Österreich ansässig war - (Art. 37 Abs. 2 Wr. Übereinkommen über diplomatische Beziehungen), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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