Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unverzollte Schmuckstücke
•
Die Feststellung, daß aus dem AuslandSchmuckstücke unverzollt in das Zollgebiet gebracht wurden, ist ein ausreichender Verdachtsgrund für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens - (§ 82 FinStrG), (Abweisung)
()