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SWK 19, 1. Juli 1996, Seite R 60

Wiederaufnahme des Verfahrens

Die

Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht zu bewilligen, wenn der Abgabepflichtige Beweismittel vorlegt, die er schon im abgeschlossenen Verfahren hätte geltend machen können – (§ 303 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

(, 94/15/0181)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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