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SWK 19, 1. Juli 1996, Seite R 57

VfGH: Wiedereinsetzungsgrund

Mangelnder Hinweis auf die Möglichkeit einer

Beschwerde beim VwGH oder VfGH unerheblich – (Art. 144 B-VG)

Der Mangel ist eine Ordnungsvorschrift, deren Mißachtung keinen tauglichen Wiedereinsetzungsgrund bildet (§§ 32, 35 VerfGG und 146 ff. ZPO) (vgl. , und Zl. 92/01/1111). (Zurückweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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