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SWK 19, 1. Juli 1996, Seite A 363

Steuerschuld aufgrund Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG?

Standardmietverträge ohne Hinweis auf im Mietentgelt enthaltene USt!

Mag. Gerhard Rein

Mehreren Klienten, die Umsätze aus Vermietung und Verpachtung von weniger als 300.000 S erzielen und aufgrund unerheblicher Vorsteuerbeträge nicht zur Regelbesteuerung optieren, gingen Bescheide der Finanzverwaltung, durch die ihre Umsätze trotz Anwendung der unechten Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 der Umsatzsteuer zu unterwerfen wären, zu. Alle betroffenen Klienten verwendeten bei der Erstellung ihrer Mietverträge Standardvordrucke, deren Formulierungen im Hinblick auf die im Mietentgelt enthaltene Umsatzsteuer als nicht eindeutig erscheinen.

Vermieter, die Umsätze von weniger als 300.000 S p. a. erzielen und aufgrund nur in unerheblichem Ausmaß vorhandener Vorsteuerbeträge nicht zur Regelbesteuerung gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 optieren, unterliegen mit ihren Umsätzen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Z 27 UStG 1994.

S. A 364Das Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter wird üblicherweise durch einen schriftlichen Mietvertrag geregelt. Eine Vielzahl der Mietverträge beruht auf Standardvordrucken, die von den Vertragspartnern lediglich ausgefüllt bzw. ergänzt werden müssen. Derartige Verträge bedienen sich im Hinblick auf das Mietentgelt meist folgender Formulierung:

"Der vereinbarte Mietzins besteht aus

a) dem Hauptmietzins ...

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