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Transportwirtschaft und Umsatzsteuer
Systematisierung aller möglichen Fälle für inländlische Unternehmer
Mit Inkrafttreten des UStG 1994 wurden die umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen für grenzüberschreitende Güterbeförderungsleistungen geändert. Mit der erlaßmäßigen Umsetzung der 2. Vereinfachungsrichtlinieab kam es zu einer weiteren Änderung hinsichtlich Vor- und Nachläufe zu einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung. Der nachfolgende Beitrag versucht eine Systematisierung aller möglichen Fälle für inländische Unternehmer.
1. Innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistung (ig. Güterbeförderung)
Eine ig. Güterbeförderungsleistung liegt nach Art. 3 a Abs. 2 BMR des UStG 1994 vor, wenn die Beförderung eines Gegenstandes in dem Gebiet eines Mitgliedstaates beginnt und in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates endet. Die Durchfuhr durch Drittland ändert an dieser Beurteilung nichts. Für die Annahme einer ig. Güterbeförderung ist es unerheblich, ob die Beförderung ausschließlich über Gemeinschaftsgebiet oder auch über Drittlandsgebiet führt. Ausschließlich Abgangsort und Ankunftsort müssen in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten liegen.
Gemäß Art. 3 a Abs. 2 BMR des UStG 1994 wird eine ig. Güterbeförderung grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, an dem die Beförderung des Gegenstandes b e g i n n t...