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Bauordnung OÖ
• Ein Beitrag zu den Kosten derHerstellung einer Fahrbahn anläßlich einer Bauplatzbewilligung kann nicht vorgeschrieben werden, wenn der Tragkörper der Straße schon vor Durchführung der Baumaßnahmen vorhanden ist - (§ 20 Abs. Oö. BauO), (Abweisung der Beschwerde der Stadt Wels)
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