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SWK 25, 25. August 1996, Seite R 80
Vorliegen von Scheingeschäften
• Wenn die Abgabenbehörde das Vorliegen vonScheingeschäften behauptet, so hat sie dies zu begründen - (§ 23 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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