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Liebhaberei: Vermietung
• Die Vermietung von Appartements kann alsLiebhaberei angesehen werden, wenn bei der gewählten Bewirtschaftungsart kein Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt werden kann - (§ 2 Abs. 3 Liebhaberei-Verordnung), (Abweisung)
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