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Abgabennachsicht: Verpflichtung
• Eine Verpflichtung der Abgabenbehörde, durchAbgabennachsicht zur Sanierung von in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen beizutragen, besteht nicht - (§ 236 Abs. 1 BAO)
„Im angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde das Vorliegen einer Unbilligkeit der Abgabeneinhebung verneint. Eine solche Unbilligkeit leitete die Beschwerdeführerin im Verfahren vor den Abgabenbehörden daraus ab, daß sie einem außergerichtlichen Ausgleich eines großen Kunden habe zustimmen müssen und dadurch einen Forderungsausfall von rund 4 Millionen S erlitten habe. Sie machte damit der Sache nach ,persönliche' Unbilligkeit im Sinne des zuvor Gesagten geltend. Forderungsausfälle als Folge eines Insolvenzverfahrens rechtfertigen für sich allein nicht die Annahme, die Einhebung sei unbillig. Eine solche Annahme kann dann berechtigt sein, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer solchen Intensität und Dauer sind, daß die Einhebung der Abgabenschuldigkeit zur Gefährdung der Existenz des Unternehmens führt . . . Jene Tatsachen, die eine Beurteilung dieser Frage erlauben, hat der NachsichtswerberS. R 77 initiativ vorzubringen und nachzuweisen . . . Diese Obliegenheit hat die Beschwerdeführerin nicht erfüllt...