zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 25, 25. August 1996, Seite R 75

Bauordnung NÖ

EinBauplatz ist auch dann als bebaut anzusehen, wenn ein Gebäude nur teilweise und mit einem verhältnismäßig kleinen Teil seines Gesamtausmaßes darauf steht - (§ 2 Z 7 lit. c NÖ BauO), (Abweisung der Beschwerde der Stadtgemeinde)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...