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GrESt bei Einbringungen
• Bei Einbringung von Liegenschaften in eine neu zu gründende Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist dieGrunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung zu berechnen - (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987), (Abweisung)
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