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GrESt: Reihenhauskauf
• Der Erwerber eines Grundstückes kann nicht als Schaffender des darauf zu errichtenden Gebäudes angesehen werden, wenn er einen Vertrag zur schlüsselfertigen Herstellung eines bestimmtenReihenhauses gegen einen Fixpreis abschließt - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)
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