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Gebühren: Schenkung
• Ob einegemischte Schenkung vorliegt, ist aufgrund eines Vergleiches anhand von Leistung und Gegenleistung der Verkehrswerte und nicht der Einheitswerte festzustellen - (§ 33 TP 16 Abs. 1 Z 1 lit. c GebG i. d. F. vor der Novelle BGBI. 629/1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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