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Gewerblicher Grundstückshandel bei Gesellschaftern
Gewerblicher Grundstückshandel bei Gesellschaftern (§ 23 Z 1 EStG)
Erwerben und veräußern mehrere Personen Grundbesitz teils in der Form von Miteigentumsgemeinschaften und teils in Form von vermögensverwaltenden Gesellschaften, so können in die steuerrechtliche Gesamtbeurteilung der Tätigkeit der einzelnen Gesellschaften und Gemeinschaften die Aktivitäten bei den anderen Gemeinschaften und Gesellschaften jedenfalls dann miteinbezogen werden, wenn alle Gesellschafter oder Miteigentümer identisch sind. Bei der „Drei-Objekt-Grenze" sind die Veräußerungen von Anteilen an Grundstücksgesellschaften miteinzubeziehen. (BFH , IV R 2/92 in BB 1996, 1365)