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Gewerblicher Grundstückshandel bei einem Grundstück
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem Grundstück (§ 23 Z 1 EStG)
Erwirbt jemand ein Grundstück, das er noch am selben Tag den von einer Bauträgergesellschaft zu benennenden Personen zum Kauf anbietet, und erwerben die 12 von der Bauträgergesellschaft benannten Personen das Grundstück später zu unterschiedlichen Bruchteilen, so liegt gewerblicher Grundstückshandel vor. Denn der Steuerpflichtige hat nachhaltig in Wiederholungsabsicht das Grundstück an 12 verschiedene Erwerber veräußert. Die Veräußerung an 12 Personen ist kein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang. (BFH , IV R 112/92, BB 1996, 1364)