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xGeschäftsfreundebewirtung bei Ärzten
Geschäftsfreundebewirtung bei Ärzten (§ 20 Abs. 1 EStG)
Bewirtet ein Chirurg praktische Ärzte mit dem Hintergrund, daß diese ihm Patienten schicken, dann sind diese Aufwendungen nicht abzugsfähig, weil die praktischen Ärzte keine Geschäftsfreunde i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG sind. (LS 35 in FJ 1996, 175)