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Bauaufsicht als Herstellungskosten
Bauaufsicht als Herstellungskosten (§ 6 EStG)
Zahlt eine Personengesellschaft, die ein Betriebsgebäude errichtet, einem ihrer Gesellschafter für die Bauaufsicht und für die Koordinierung der Handwerkerarbeiten Arbeitslohn, so geht dieser auch dann in die Herstellungskosten des Gebäudes und damit in die Bemessungsgrundlage für Investitionsbegünstigungen, wenn es sich dabei um eine Tätigkeitsvergütung nach § 23 Z 2 EStG handelte. (BFH , III R 35/93 in BB 1996, 1433)