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Schätzung ohne Buchführungspflicht
Schätzung ohne Buchführungspflicht (§ 4 Abs. 3 EStG)
Entwendet ein Angestellter laufend Waren aus dem Betrieb, um sie später zu verkaufen, so kann der Gewinn mangels einer Buchführungsverpflichtung und entsprechenden Aufzeichnungen durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ermittelt werden. (RME 47 in ÖStZ 1996, 47)