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SWK 25, 25. August 1996, Seite A 488

Betriebserfordernis bei Umwandlungen nach Art. II UmgrStG

(BMF) - Soweit mit der Anfrage Rechtsfragen des Art. II UmgrStG verbunden sind, ist darauf zu verweisen, daß der Betriebsbegriff des § 7 UmgrStG dem im EStG verwendeten entspricht. Anwendungsvoraussetzung für die errichtende Umwandlung und die verschmelzende Umwandlung auf andere Hauptgesellschafter als Körperschaften i. S. des § 7 Abs. 3 KStG und EU-Körperschaften laut Anlage zum UmgrStG ist u. a., daß die umzuwandelnde Kapitalgesellschaft am Umwandlungsstichtag eine begrifflich unter die betrieblichen Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 3 EStG fallende Tätigkeit ausübt. Ob sich die für den von der Umwandlung betroffenen seit jeher geführten Betrieb maßgebenden Parameter in der Zeit bis zur Umwandlung mehr oder weniger stark verändert haben oder ob der am Umwandlungsstichtag bestehende Betrieb erst relativ kurze Zeit vor dem Umwandlungsstichtag begonnen wurde, ist allenfalls für die Frage eines Verlustvortragsüberganges nicht aber für die Anwendung des Art. II selbst von Bedeutung.

Der am Einkommensteuerrecht orientierte Betriebsbegriff schließt nicht zwingend das aktive Führen desselben ein. Es kann auch ein verpachteter Betrieb behandelt werden, solange die Verpachtung nicht als Betriebsaufgabe zu werten ist. Davon zu unterscheiden ist die Aufga...

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