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Unentgeltliche Übertragung eines Gesellschaftsanteiles samt Sonderbetriebsvermögen (Sonder-BV) ohne Gewinnrealisierung
(BMF) - Das BMF hat zur unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteiles (= Gesellschaftsanteil samt Sonder-BV) auf eine andere Person u. a. folgende Aussagen gemacht:
- Die unentgeltliche Übertragung bloß von Teilen des Gesellschaftsanteiles löst keine Entnahme beim Sonder-BV oder beim Gesellschaftsvermögen aus ( ÖGWT Nr. 1-2/91, 11).
- Wird ein Teil des Gesellschaftsanteiles unentgeltlich übertragen, kann Sonder-BV ohne Gewinnrealisierung nur insoweit mitübertragen werden, als die übertragene Quote am Gesellschaftsanteil und am Sonder-BV übereinstimmt bzw. die Quote des Sonder-BV in der Quote des Gesellschaftsanteiles Deckung findet ( SWK-Heft 6/1990, Seite A I 115). Wird z. B. 40% des Gesellschaftsanteiles und das gesamte Sonder-BV im Schenkungsweg auf eine Person übertragen, ist in Höhe von 60% des Sonder-BV von einer Entnahme mit nachfolgender Einlage auszugehen.
- Eine Schenkung von Gesellschaftsanteilen und des Sonder-BV zu unterschiedlichen Quoten ist ohne Gewinnrealisierung möglich, wenn in einem einheitlichen Vorgang der gesamte Gesellschaftsanteil und das gesamte Sonder-BV auf mehrere Personen übertragen wird, sofern diese Mituntern...