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Geänderte Sachbezugsverordnung
Durchführungserlaß in Garagensachbezug und Zinsen
(BMF) - Mit Verordnung vom , BGBl. Nr. 274/1996, wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge geändert. Im § 4 a der Verordnung wurden Regelungen zur Sachbezugsbewertung für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder Garagenplatzes geschaffen. Im § 5 wurde die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen mit 5,5% anstelle von bisher 7% festgesetzt. Im § 6 wurden die Sachbezugswerte für verschiedene Waren den geänderten (niedrigeren) Preisen angepaßt.
Im Sinne einer einheitlichen Vorgangsweise wird zur Novelle der Verordnung die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen mitgeteilt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.
Zu § 4 a Abs. 1 der Verordnung
Der Sachbezugswert von 200 S für die Bereitstellung eines Garagen- oder Abstellplatzes wurde bewußt niedrig angesetzt, um kasuistische Abgrenzungsregelungen zu vermeiden. Im Hinblick auf den niedrigen Wert ist eine Aufteilung bei gelegentlicher Benützung des Parkplatzes oder bei Benützung durch mehrere Pers...