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SWK 10, 1. April 1996, Seite R 18

Säumniszuschlag: Nachsicht

Die

Nachsicht eines Säumniszuschlages kann gerechtfertigt sein, wenn dessen Festsetzung durch die verzögerte Erledigung eines Umbuchungsantrages entstanden ist – (§ 236 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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