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Entgelte für Studie: USt-Pflicht
• Das von der Technischen Universität gezahlte Entgelt für eine Studie, über welche ein Bericht abzuliefern ist, unterliegt der
Umsatzsteuer – (§ 4 Abs. 2 Z 2 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgrund einer Beschwerde des Präsidenten der FLD)
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