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Schenkung eines GmbH-Anteiles: Börsen-USt
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Börsenumsatzsteuerist nicht zu entrichten bei Schenkung eines GmbH-Anteiles mit Vorbehalt des Fruchtgenußrechtes und der Verpflichtung des Beschenkten, von seinem Stimmrecht ausnahmslos im gleichen Sinne wie der Schenker Gebrauch zu machen – (§ 17 Abs. 1 KVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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