Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GrESt: Bemessung
• Der
Grunderwerbsteuer unterliegt auch der Teil des Kaufpreises, der mit einem niedrig verzinsten langfristigen Förderungsdarlehen nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes finanziert wird – (§ 1 Abs. 1 GrEStG 1987), (Abweisung)
()