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AgB: Haushälterin?
• Die Kosten einer
Haushälterin sind bei einem Witwer mit einem Monatseinkommen von 70.000 S netto keine außergewöhnliche Belastung - (§ 34 Abs. 1 EStG 1988)
Der seit Jahren verwitwete Beschwerdeführer beschäftigte die Haushälterin in seinem Haushalt in W., in dem er zusammen mit seinen beiden in Ausbildung befindlichen Kindern (22jähriger Sohn, 17jährige Tochter) lebte.
"... Damit können etwa Aufwendungen für die Haushaltshilfe eines Alleinstehenden nur dann als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, wenn sich dieser aus tatsächlichen Gründen (insbesondere Krankheit) der Beschäftigung einer derartigen Haushaltshilfe nicht entziehen kann ... Auch im Verhältnis zu haushaltsangehörigen Kindern könnten die Aufwendungen für die Haushälterin unter Beachtung des § 34 Abs. 7 EStG 1988 nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese z. B. wegen Alter oder Krankheit betreuungsbedürftig wären." (Abweisung)
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