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SWK 2, 10. Jänner 1996, Seite R 4
Liebhaberei: Schreibbüro?
• Beim Betrieb eines
Schreibbüros kann Liebhaberei nur in besonderen Ausnahmefällen angenommen werden - (§ 2 EStG 1972), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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