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Verjährung: Unterbrechung
• Die Feststellung des Gewinn- oder Verlustanteiles eines an einer Mitunternehmergemeinschaft Beteiligten durch das Finanzamt der Mitunternehmerschaft unterbricht die
Verjährung der Einkommensteuerfestsetzung beim Beteiligten - (§ 209 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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